Die Unternehmensnachfolge
Auszubildende und Mitarbeiter finden
Warum besetzen wir das Thema Auszubildende finden?
Unsere Motivation verschiedene Themen zu bearbeiten ist ganz einfach zu erklären. Wir lieben es Unternehmer und Unternehmerinnen bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen zu unterstützen. In der praktischen Arbeit mit unseren Klienten wissen wir schon lange über die Sorge gute Auszubildende zu finden und ans Unternehmen zu binden.
Die Altersstruktur der Mitarbeiter eines Unternehmens ist schon immer ein zu bewertender Risikofaktor bei Unternehmensnachfolgen gewesen. Da wir auch in der Vergangenheit immer wieder im Rahmen der Personalstrukturberatung mit dem Thema Auszubildende finden und binden zu tun gehabt haben, dieses Thema aber insbesondere für kleine Unternehmen immer relevanter weil schwieriger wird, haben wir uns entschieden Ihnen in diesem Blog nützlichen Informationen zu bieten.
Welche Möglichkeiten haben Jugendliche heute?
Jugendliche haben heute noch mehr Möglichkeiten sich zu entscheiden, als früher. Sie können weiter zur Schule gehen, ein Jahr ins Ausland gehen, ein freiwilliges soziales Jahr machen, studieren oder eben eine Ausbildung beginnen. Auf Grund der vielen Möglichkeiten hat die Unsicherheit der potenziellen Auszubildenden jedoch zugenommen.
Aus diesem Grund muss die Kommunikation mit den jungen Leuten so aufgebaut sein, dass sie Sicherheit und Vertrauen zu den Ansprechpartnern im Unternehmen und dem Unternehmen als Marke (Brand Marketing) bekommen.
Wo sind die jungen Leute heute?
Demografisch betrachtet gibt es immer weniger junge Menschen. Es gibt Sie aber noch, auch wenn Sie weniger Zeit auf Spielpläzen, Bolzplätzen oder im Sportverein verbringen. Durchschnittlich verbringen 13-16 Jährige rund 5 Stunden pro Tag im Internet.
Kaufpreise von Unternehmen im Mittelstand
In der Ausgabe 02.05.2019 wurde im KfW Research über Kaufpreise von Unternehmen im Mittelstand berichtet.
Aus meiner Sicht, könnte man den 6-Seiten Bericht auf 2 Seiten kürzen.
Die Statistiken über die Einschätzung der Kaufpreise setzen sich zum großen Teil aus der Preiseinstufung der Unternehmen bei nexxt-change.org zusammen. Das ist wenig hilfreich.
Erst auf Seite 5 wird es dann praktischer. Hier geht es um die Ertragswertermittlung durch einen durchschnittlichen Branchenmultiplikator für Small Caps – also kleine Einheiten mit weniger als 50 Mio. Umsatz (= 99% aller Unternehmen in Deutschland).
Der Unternehmenswert bildet sich nach der Multiplikatoren-Methode aus dem EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) * den Multiplikator. Dies ist aber nur bei einer GmbH anzuwenden und auch hier muss geschaut werden, ob das Geschäftsführergehalt gerechtfertigt also zu hoch oder zu niedrig ist. In der Region Hannover sind rund 90% der Unternehmen Personengesellschaften und Einzelunternehmen. 89,6% der Unternehmen haben weniger als 10 MA. Die Frage wie der Unternehmenswert einzuschätzen ist, wird also wieder nur für wenige geklärt. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2019/Fokus-Nr.-251-Mai-2019-Kaufpreise-bei-Nachfolge.pdf?publId=20114&hvbcid=SOC-HVB-33330459
Unternehmensnachfolge: Podcasts klären auf
Eine gute Idee finde ich das Projekt Unternehmerradio, welches zweimal die Woche interessante und praktische Tipps rund um das Thema Unternehmensnachfolge in Form von Podcasts veröffentlicht. Die Beiträge können unter folgender URL abgerufen werden: http://www.unternehmer-radio.de/podcast/.
Die Beiträge sind im Interviewstil aufbereitet und haben eine Länge von ca. 30 Minuten.
Businessplan: Was taugen Muster und Vorlagen
Ein Unternehmer oder die, die es werden wollen, haben viele Baustellen. Eine dieser Baustellen ist, dass häufig ein Bankkredit zur Finanzierung eines Unternehmenskauf oder der Neugründung aufgenommen werden muss. In den meisten Fällen stehen die zukünftigen Unternehmer das erste Mal vor dieser Herausforderung. Von daher ist die Verlockung groß im Internet nach geeigneten Vorlagen und eventuell bereits fertigen Businessplänen zu suchen. Begibt man sich auf diesen Weg, wird man für die allermeisten Geschäftsmodelle fündig. Doch wie sieht es mit der Qualität aus? Kann die Bank mit dem ausgewählten Businessplan überzeugt werden?
Im Folgenden finden Sie einige Anbieter von Businessplänen.
Im Vorfeld soll aber darauf hingewiesen werden, dass es unserer Meinung nach keine genau passenden Businesspläne gibt. Denn um ein Businessplan günstig anbieten zu können, muss er für viele Interessenten passen. Somit kann ein „Allround-Businessplan“ keine konkreten Aussagen über die genaue Ausgestaltung des Wertversprechens, die angesprochenen Kunden, geeignete Marketingmaßnahmen, die Lage, die Nachfrage vor Ort, und die Qualifikation des Unternehmers treffen.
Die Vorlagen und Muster können aber hervorragend genutzt werden, um den Umfang, die Inhalte und die Art und Weise der Darstellung eines Geschäftsmodells kennenzulernen.
Kostenloser Businessplan
Eine große Auswahl von häufig genutzten Vorlagen, die auch noch individuell angepasst werden können, finden Sie unter: Unternehmenswelt.de.
Der Nachteil ist, dass die meisten Berater und Kreditsachbearbeiter die vorgefertigten Businesspläne nach Lesen von nur wenigen Zeilen erkennen.
Diese Vorlagen sollten demnach nicht für die Beantragung von Krediten und Förderdarlehen verwendet werden. Soll nur der Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragt werden kann man es probieren.
Des weiteren soll hier erwähnt werden, dass die Plattform scheinbar eher zur Leadgenerierung genutzt wird. Die Kontaktdaten werden dann Beratern in unmittelbarer Nähe zum Kauf angeboten.
Businessplan-Vorlagen mit Formulierung-Beispielen
Gute Vorlagen mit Formulierungs-beispielen bietet Formblitz an.
Sie bieten eine gute Gliederung, Einführende Erläuterungen zu den Kapitelinhalten und einem ausformulierten Beispiel, welches sich durch den gesamten Plan durchzieht.
Diese Vorlagen helfen wirklich und stellen klar, dass eine Anpassung an das eigene Vorhaben unabdingbar ist. Gut gemacht.
Unser Tipp: Muster-Businessplan von realen und umgesetzten Vorhaben (natürlich anonymisiert)
Wenn Sie eine Vorlage verwenden möchten, suchen Sie nach Businessplänen, die ein reales Vorhaben beschreiben. Diese stellen das Vorhaben in der Regel ausreichend tief dar. Außerdem erhalten Sie echte erfolgsversprechende Marketing-Tipps und eine reale Markt- und Branchenanalyse. Schließlich haben Unternehmer auf Grundlage dieser Ergebnisse eigene Schlüsse für sich gezogen.
Einige Beispiele finden Sie dazu unter:
http://www.teamwork-wolfenbuettel.com//app/module/webproduct/goto/m/ma1c6427d60560ebb
Tags: Unternehmensnachfolge, Existenzgründung, Businessplan, für, Muster, Vorlage, Celle, wolfenbüttel, gifhorn, wolfsburg, Goslar, Harz, Muster-businessplan, Braunschweig, Hannover, Lehrte, Peine, Seelze, Burgdorf, Hamburg
Unternehmensbewertung
Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ist die Kenntnis über den Unternehmenswert sehr wichtig. Doch es gibt viele Methoden den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Welche Methode dabei gewählt wird ist häufig davon abhängig, auf welcher Seite der Sachverständige steht.
Für mittlere und große Unternehmen können die Multiples, welche von der Finance ( http://www.finance-magazin.de/research/multiples/ ) in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden einen guten Anhaltspunkt bieten.
Für kleinere und mittlere Unternehmen werden in der Praxis am häufigsten ertragswertorientierte Bewertungsmethoden eingesetzt.
Eine wesentliche Rolle kommt hierbei dem Ertragswertverfahren zu. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers. Dieser kann mit seinem Kapital entweder das Unternehmen erwerben oder alternativ sein Geld am Kapitalmarkt anlegen. Die grundlegende Fragestellung lautet daher: Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Unternehmenserfolg eine angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, erzielt?Der Beitrag stellt anhand eines Praxisbeispiels ein Modell zur ertragswertorientierten Bewertung eines mittelständischen Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH vor. Für eine ausführliche theoretische Grundlegung sei auf die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1, WPg 00, 825) verwiesen.mehr
Lohnt sich eine schnelle Unternehmenstransaktionen?
Steht bei Ihnen eine Unternehmensübertragung ins Haus? Übernehmen bald Ihre Kinder das Ruder? Dann sollten Sie womöglich zügig handeln, um noch von den geltenden Regelungen zu profitieren – denn die Steuerprivilegien für Firmenübertragungen stehen aktuell auf der Kippe. Was sollten Firmeninhaber und ihre potenziellen Nachfolger also beachten?Warum drängt die Zeit?In den kommenden Jahren wird hierzulande jährlich Betriebsvermögen in zweistelliger Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Firmeninhaber können durch sogenannte „Verschonungsregelungen“ im Erbschaftsteuergesetz Steuerzahlungen minimieren oder gar umgehen.Wer mittelfristig eine Unternehmensübertragung plant, sollte sein Vorhaben eventuell vorziehen, rät die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dem Gesetzgeber vor, die steuerprivilegierte Übertragung von Betriebsvermögen bis spätestens Juni 2016 zu überarbeiten. Firmenchefs und ihre Nachkommen sollten daher jetzt aktiv werden, um ihre Chancen auf Steuervorteile zu verbessern.Kann man Erbschaft- oder Schenkungssteuer weiterhin einsparen?„Wie auch immer die Neuregelungen ausfallen, besser wird es für einen Großteil der Unternehmen nicht“, mahnt Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der WWS. Bislang belohnt das Erbschaftsteuergesetz alle Unternehmenserben, die sich langfristig an die Firma binden und die Gesamtsumme der jährlichen Lohnzahlungen (sogenannte „Lohnsumme“) beibehalten.Wer das Unternehmen fünf (Regelverschonung) bzw. sieben Jahre lang (Optionsverschonung) weiterführt, kann einen erheblichen Teil der Erbschaft- oder Schenkungssteuer einsparen oder sogar komplett davon befreit werden.Dieses Prinzip soll auch künftig gelten. Doch sieht der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vor, dass „große“ Unternehmen nur noch in Ausnahmefällen von den Steuerprivilegien profitieren. Dazu müssen Firmen zunächst nachweisen, dass Erbschaftsteuerzahlungen ihren Fortbestand gefährden.Als „groß“ sollen künftig Unternehmen mit einem begünstigten Betriebsvermögen von mehr als 20 Millionen Euro gelten. Ab diesem Betrag soll der Verschonungsabschlag abgeschmolzen werden, und zwar schrittweise um einen Prozentpunkt je 1,5 Millionen Euro des darüber liegenden Wertes. Beträgt das Vermögen mehr als 110 Millionen Euro, sind davon bei der Regelverschonung nur noch 25 Prozent und bei der Optionsverschonung nur noch 40 Prozent steuerfrei.Für kleine und mittelständische Betriebe gelten verschärfte BedingungenEine wesentliche Voraussetzung für steuerprivilegierte Unternehmensübertragungen ist die so genannte „Lohnsummenklausel“. Bislang muss in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern die Lohnsumme im Fünfjahreszeitraum 400 % oder im Siebenjahreszeitraum 700 % der jährlichen Ausgangslohnsumme betragen. Laut Referentenentwurf sind nur noch Kleinstunternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern von der Lohnsummenklausel befreit. Firmen mit vier bis zehn Mitarbeitern dürfen im Fünfjahreszeitraum 250 Prozent und im Siebenjahreszeitraum 500 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Ab elf Mitarbeitern gilt die „alte“ Lohnsummenklausel von 400 bzw. 700 Prozent. „Für viele kleine mittelständische Unternehmen werden sich die Bedingungen für eine Steuerbefreiung deutlich verschärfen“, betont WWS-Steuerberaterin Dr. Thomas.Welche Arten von Betriebsvermögen lassen sich künftig noch steuerlich begünstigt übertragen?Der Gesetzgeber will Steuervorteile auf das Vermögen begrenzen, das dem Hauptzweck nach überwiegend der Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Nicht begünstigtes Vermögen bleibt nur steuerfrei, wenn es bis zu maximal zehn Prozent des begünstigten Betriebsvermögens ausmacht. Andernfalls hält der Fiskus die Hand auf.Auch wenn sich im Gesetzgebungsverfahren noch einiges ändern kann, ist absehbar, dass künftig weniger Unternehmenserben in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Zudem wird der Kreis der Firmen erweitert, die für Erleichterungen strikte Bedingungen erfüllen müssen. „Trotz ungewisser Rahmenbedingungen ist Untätigkeit die schlechteste Option“, mahnt WWS-Beraterin Dr. Thomas. „Wer sich mit Ausstiegsgedanken trägt, sollte sich mit seinem steuerlichen Berater sorgfältig auf alle denkbaren Szenarien vorbereiten.“ In vielen Fällen ist eine vorgezogene Unternehmensübertragung reizvoll. Gerade inhabergeführte Unternehmen mit einem Juniorchef sollten sich mit dieser Option befassen.Ab wann gelten die Änderungen?Die neuen Regelungen sollen ab dem Tag der Gesetzesveröffentlichung gelten. Schenker sollten sich mit einem Widerrufsvorbehalt im Übergabevertrag für den Fall absichern, dass die Änderungen doch noch rückwirkend zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 zur Anwendung kommen. Der große Vorteil: Wenn die erhofften steuerlichen Vorteile ausleiben, können Firmenchefs gegebenenfalls ihre Unternehmensanteile zurückfordern. (mh/ Quelle: WWS Wirtz, www.wws-gruppe.de)
Anzahl Existenzgründer sinkt seit Jahren
In Sachsen aber auch in anderen Bundesländern wie z.B. in Niedersachsen sinken seit Jahren die Neugründungen. Der Rückgang hat zwar an Dynamik verloren, so dass Optimisten eine Seitwärtsbewegung prognostizieren, doch die Bereitschaft ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen bleibt auf einem sehr geringen Stand. Gründe hierfür liegen Experten zur Folge z.B. an attraktiven Angeboten auf dem Arbeitsmarkt, sowie der Einführung von flexiblen Arbeitsformen durch die Arbeitgeber.
Obdachloser kauft Bäckerei für 1 Euro
Ein Pariser Bäcker verkauft seine Bäckerei ein ein Obdachlosen für den Preis von einem symbloischen Euro. Über mehrere Wochen brachte der Verkäufer einem Obdachlosen, der vor seinem Ladengeschäft saß und bettelte einen Kaffe und ein Croissant ausgegeben. Dann erlitt der Bäcker im Dezember plötzlich wegen eines kaputten Ofens eine lebensgefährliche Kohlenmonoxidvergiftung. Es war der Obdachlose, der den Notarzt rief. „Wäre derJérôme nicht da gewesen, wäre ich auf dem Friedhof gelandet“, sagt der Bäcker Flamant. Als er nach zwölf Tagen aus dem Krankenhaus kam, bot er Aucant einen Job an. Die Zusammenarbeit klappte gut, Jérôme ist fleißig und arbeitete seit dem 6 Tage die Woche in der Backstube. Seine Lebensgefährtin unterstütze den Verkauf.
Mangelnde Finanzierung bleibt größtes Problem für Unternehmensnachfolger
Die meisten Unternehmensnachfolgen scheitern mangels Finanzierung bzw. finanzieller Potenz des Nachfolgers. Dies bestätigt wiedermals das Ergebnis des DIHK-Reports Unternehmensnachfolge 2015. Obwohl das Zinsniveau aktuell weiterhin günstig und das sonstige Finanzierungsumfeld gut ist, scheitert fast jeder zweite potentielle Übernehmer bei der Finanzierung seines Vorhabens. Im Rahmen der Studie von der DIHK wurden mehr als 20.000 Senior-Unternehmer und potentielle Nachfolger befragt. Fast die Hälfte aller Unternehmer (43%) finden keinen Nachfolger für ihr Unternehmen.
Doch auch dafür gibt es nachvollziehbare und erklärbare Gründe auf beiden Seiten.
Unternehmer:
Beginnen zu spät mit der Suche und der Umstrukturierung ihres Unternehmens (44 %)
Haben überhöhte Kaufpreisvorstellungen (40%)
Verzögern den Verkauf, um z.B. ihre Altersversorgung aufzustocken (30 %)
Nachfolger:
Finden kein passendes Unternehmen (46%)
Bekommen keine Finanzierung von der Bank (40%)
Notwendige Qualifikationen fehlen (22%)
In den meisten Studien kommt aber zu kurz, dass die immer wieder genannten Gründe nur die Fassade von dahinter versteckten Gefühlen sind.
Die überhöhten Kaufpreisvorstellungen z.B. sind häufig dem Wunsch nach Anerkennung für die Entbehrungen, das eingebrachte Herzblut und die viele Arbeit geschuldet. Die Altersversorgung soll häufig aufgestockt werden, da durch zu hohe Betriebs- oder Privatausgaben zum Beispiel für den Geschäftswagen oder Urlaub, zu wenig für Rücklagen übriggeblieben ist. Manchmal ist aber auch ein veraltetes Geschäftsmodell mit geringen Erträgen schuld.
Für den Übernehmer zählen jedoch die Fakten, wie die Marktposition, Entwicklungsperspektiven, Ausstattung sowie der Bedarf an Investitionen und eventuellen Umstrukturierungen. Die unternehmerischen oder privaten Belange des Verkäufers zählen für den Käufer so gut wie gar nicht. Und noch viel weniger für eine Bank, die die Finanzierung übernehmen soll.
Wir beraten, strukturieren und moderieren die Unternehmensnachfolge.