Unternehmensnachfolgen / Unternehmenstransaktionen

Als Unternehmensnachfolge bezeichnet im weitesten Sinne alle Vorgänge, die Unternehmenstransaktionen zum Inhalt haben, bei denen sich Unternehmen zusammenschließen oder der Eigentümer bzw. Inhaber wechseln.

Häufig wird dieser Prozess auch als M&A (Mergers & Acquisitions – Fusionen und Übernahmen) bezeichnet. Hier geht es aber insbesondere um den Zusammenschluss von Firmen oder dem Eigentümerwechsel von Gesellschaftsanteilen.

Egal wie groß ein Unternehmen ist und wie die Unternehmenstransaktion ausgestaltet ist. Irgendwann wird sich jeder Unternehmer dem Problem der Unternehmensnachfolge widmen, was häufig zu Verkaufsaktivitäten führt. Wenn sich in der Familie kein geeigneter Nachfolger findet, wird der Betrieb an Dritte verkauft. Dieses können Mitarbeiter des Unternehmens, externe Fachkräfte mit dem Ziel der Selbstständigkeit oder andere Unternehmen sein.

Alternativ kann auch ein Betriebsleiter / Geschäftsführer eingestellt werden.

Unser Ziel ist es Sie während des gesamten Transaktionsprozesses / der Unternehmensnachfolge zu begleiten und mit unserer Erfahrung aus mehr als 350 erfolgreichen Unternehmensnachfolgen zu unterstützen.

Unsere Unterstützung erstreckt sich hierbei von den ersten Überlegungen bis zur Abschluss-Phase.

Aufgrund der Komplexität von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie ihrer Wirkungen sowohl in den unternehmerischen als häufig auch privaten Bereich, werden kompetente Steuerberater und Rechtsanwälte in den Unternehmensnachfolge-Prozess eingebunden.

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